Viele FahrschülerInnen suchen nach dem Begriff Kontrollfahrt, wenn Probleme mit der Behörde auftreten oder wenn der Führerschein aufgrund eines Entzugs neu erworben werden muss. Der richtige behördliche Begriff lautet jedoch Überprüfungsfahrt oder Fahrprüfung zur Wiedererteilung. Hier erklären wir dir beide Begriffe – und wie du dich optimal vorbereitest.
Unter „Kontrollfahrt“ versteht man umgangssprachlich eine Prüfungssituation, in der die Behörde überprüfen möchte, ob eine Person weiterhin fahrtauglich ist. Dies betrifft vor allem Personen nach:
Die richtige offizielle Bezeichnung lautet jedoch immer: Überprüfungsfahrt nach Führerscheingesetz oder Fahrprüfung zur Wiedererteilung.
Die Überprüfungsfahrt wird durch einen Bescheid angeordnet – meist durch die MA65 oder zuständige Landesbehörde. Gründe können sein:
Wichtig: Du musst den Termin selbst organisieren und dich gut vorbereiten.
Die Überprüfungsfahrt ist ähnlich wie eine normale praktische Prüfung:
Die Fahrprüfung ist strenger als bei der Ersterteilung, weil du beweisen musst, dass du wieder fahrtauglich bist.
Die Wiedererteilung erfolgt über die:
Landespolizeidirektion Wien – Verkehrsamt
Vordere Zollamtsstraße 7, 1030 Wien
Dort wird auch dein neuer Führerschein ausgestellt, wenn du bestehst.
Wir empfehlen dringend 1–3 Vorbereitungsfahrstunden, besonders wenn:
Wir trainieren mit dir alle prüfungsrelevanten Punkte:
Du kannst die Prüfung wiederholen – es gibt keine Sperrfrist. Nur die Prüfungsgebühr fällt erneut an.
Kontaktiere uns jetzt – wir helfen dir dabei, die Fahrprüfung zur Wiedererteilung sicher zu bestehen.