Führerschein A2:

 

Voraussetzungen:

Geistige und körperliche Reife

Mindestalter erreicht 

Überprüfung der gesundheitlichen Eignung (ärztliche Untersuchung) 

Verkehrszuverlässigkeit (überprüft die Behörde)

 

Erste-Hilfe-Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen

Theorie- und Praxis-Ausbildung

 

Mindestalter

Ausbildungsbeginn ab 17 1⁄2 Jahren

Führerschein ab dem 18. Geburtstag

 

Lenkerberechtigung für

Motorräder mit oder ohne Beiwagen – max. 35 kW (48 PS)

und max. 0,2 kW/kg Eigengewicht

Ungedrosselte Version max. doppelte Leistung

 

Ausbildung

Theorieausbildung in 20 Unterrichteinheiten Grundwissen (entfällt, wenn du bereits B – Schein besitzt!) und

6 Unterrichtseinheiten klassenspezifische Theorie „A“

Fahrausbildung in 14 Fahrlektionen

 

Prüfung

Theorieprüfung am Computer

Fahrprüfung

 

Probezeit

Jeder neue Führerschein (alle Führerscheinklassen, außer Klasse AM und Klasse F) ist in den ersten drei Jahren ein Probeführerschein. Im Fall einer Ausdehnung einer Lenkberechtigung auf weitere Klasse(n) beginnt die Probezeit für die neu erworbene(n) Klasse(n) nicht neuerlich zu laufen. Das heißt du hast die Probezeit nur einmal für drei Jahre

 

Mehrphasenausbildung für „A2“

Nur bei der ersten Erteilung der Klasse „A2“: Fahrsicherheitstraining mit verkehrspsychologischem Gruppengespräch und Gefahrenwahrnehmung  2-12 Monate nach Erwerb der Lenkberechtigung und mind. 2 Monate danach eine Perfektionsfahrt (2-14 Monate)

 

Umstieg von „A2“ auf „A“

frühestens nach 2 Jahren Besitz der Lenkberechtigung A2

Mehrphasenausbildung muss absolviert worden sein

du musst dann entweder eine praktische Fahrprüfung auf einem Motorrad der Klasse A erfolgreich abgelegen oder

eine praktische Ausbildung auf einem Motorrad der Klasse A im Ausmaß von 7 Unterrichtseinheiten absolvieren