Führerschein C:

 

Voraussetzungen:

Geistige und körperliche Reife

Mindestalter erreicht 

Überprüfung der gesundheitlichen Eignung (ärztliche sowie augenärztliche Untersuchung) 

Verkehrszuverlässigkeit (überprüft die Behörde)

Besitz der Klasse B (Kombination von B und C Ausbildung möglich)

 

Erste-Hilfe-Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen

Theorie- und Praxis-Ausbildung

 

Mindestalter

Ausbildungsbeginn ab 20 1/2 Jahren (Führerschein ab 21 Jahren)

Unter folgenden Voraussetzungen ist ein Ausbildungsbeginn auch ab 17 1/2 (Führerschein ab 18 Jahren) möglich:

·          Besitz eines Fahrerqualifizierungsnachweises

·         erfolgreicher Abschluss des Lehrberufs "Berufskraftfahrer/in"

·         Fahrzeugnutzung für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung (Feuerwehr, Streitkräfte etc.)

 

Lenkberechtigung für

Kraftwägen über 3,5 Tonnen höchstzulässiges Gesamtgewicht und Sonderkraftfahrzeuge (ausgenommen Kraftwägen der Klasse D/D1)

Zusätzlich dazu dürfen leichte Anhänger (750kg höchstzulässiges Gesamtgewicht) gezogen werden

Mit dem Führerschein C erhält man automatisch auch die Lenkberechtigung für die Klasse F

 

Ausbildung

10 Unterrichtseinheiten klassenspezifische Theorie „C“

Fahrausbildung in 8 Fahrlektionen

 

Prüfung

Theorieprüfung am Computer

Fahrprüfung

 

Keine Probezeit

Es gibt keine Probezeit. (Ausnahme: B und C Führerschein werden kombiniert gemacht, die Probezeit beträgt hierbei 3 Jahre)

 

Keine Mehrphasenausbildung 

 

Sonstiges

Führerscheinklassen C1/C sowie D1/D müssen alle 5 Jahre verlängert werden, Diese Frist verkürzt sich nach dem 60. Lebensjahr auf 2 Jahre.

Für jede Verlängerung ist ein ärztliches Gutachten notwendig! 

Parallel dazu müssen alle Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer, die gewerblich einen LKW über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht oder einen Omnibus mit mehr als 8 Fahrgastplätzen fahren, alle 5 Jahre eine Weiterbildung in Code C95 bzw., Code D95 absolvieren.