Führerschein C1E:

 

Voraussetzungen:

Geistige und körperliche Reife

Mindestalter erreicht 

Überprüfung der gesundheitlichen Eignung (ärztliche sowie augenärztliche Untersuchung) 

Verkehrszuverlässigkeit (überprüft die Behörde)

Besitz der Klasse B (Kombination von B und C1E Ausbildung möglich)

 

Erste-Hilfe-Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen

Theorie- und Praxis-Ausbildung

 

Mindestalter

Ausbildungsbeginn ab 17 ½ Jahren

Führerschein ab dem 18. Geburtstag

 

Lenkberechtigung für

Kraftwägen für die Klasse C1 und einen Anhänger oder Sattelanhänger mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse über 750 kgwenn die höchste zulässige Gesamtmasse 12 Tonnen nicht übersteigt

 

Mit der Lenkberechtigung C1E erhält man automatisch auch die Lenkberechtigung für BE

Kraftwägen für die Klasse B und einen Anhänger oder Sattelanhänger mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse über 3,5 Tonnen, wenn die höchste zulässige Gesamtmasse 12 Tonnen nicht übersteigt

 

Ausbildung

10 Unterrichtseinheiten klassenspezifische Theorie „C1“

6 Unterrichtseinheiten klassenspezifische Theorie „C1E“

Fahrausbildung in 10 Fahrlektionen

davon 6 C1und  4 C1E

 

Prüfung

Theorieprüfung am Computer

Fahrprüfung

 

Keine Probezeit

Es gibt keine Probezeit. (Ausnahme: B und C1E Führerschein werden kombiniert gemacht, die Probezeit beträgt hierbei 3 Jahre)

 

Keine Mehrphasenausbildung

 

Sonstiges

Führerscheinklassen C1/C sowie D1/D müssen alle 5 Jahre verlängert werden, Diese Frist verkürzt sich nach dem 60. Lebensjahr auf 2 Jahre.

Für jede Verlängerung ist ein ärztliches Gutachten notwendig! 

Parallel dazu müssen alle Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer, die gewerblich einen LKW über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht oder einen Omnibus mit mehr als 8 Fahrgastplätzen fahren, alle 5 Jahre eine Weiterbildung in Code C95 bzw., Code D95 absolvieren.