Code 111

 

Mindestalter

Abgelaufene Probezeit und 5 Jahre ununterbrochener

Besitz der Klasse „B“

 

Lenkerberechtigung für

Krafträder mit max. 125 ccm Hubraum, max. 11 kW (15 PS) und max. 0,1 kW/kg Eigengewicht

 

Ausbildung

Keine Theorieausbildung

Fahrausbildung in 6 Lektionen

 

Prüfung

Keine Theorieprüfung

Keine Fahrprüfung

 

Keine Probezeit

 

Mehrphasenausbildung für „A“

Nach zwei Jahren Besitz des „Code 111“ werden 6 Fahrlektionen beim Erwerb von „A1“ angerechnet

Beim Erwerb der Klassen „A2“ oder „A“ darf die Ausbildung „Code 111“ nicht angerechnet werden