Führerschein B L17:

 

Voraussetzungen:

Geistige und körperliche Reife

Mindestalter erreicht 

Überprüfung der gesundheitlichen Eignung (ärztliche Untersuchung) 

Verkehrszuverlässigkeit (überprüft die Behörde)

 

Erste-Hilfe-Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen

Theorie- und Praxis-Ausbildung

 

Mindestalter

Ausbildungsbeginn ab 15 1⁄2 Jahren

Führerschein ab dem 17. Geburtstag 

 

Die B L17 Ausbildung:

 

Theoretische Ausbildung:

32 Unterrichtseinheiten Theorie-Kurs (je á 50 min)

Grundwissen-Kurs von 20 UE

Klassenspezifischer Kurs "B" von 12 UE

Theoretische Einweisung mit Begleitpersonen

 

Praktische Ausbildung:

Die Grundschulung (bevor du mit deinen Begleitpersonen fahren darfst) besteht aus mind. 12 Fahrstunden (je á 50 min) davon:

Mind. 6 Fahrstunden Vor- und Grundschulung

Mind. 6 Fahrstunden Hauptschulung  

 

Während deiner Übungszeit mit deinen Begleitpersonen:

Nach den ersten 1000 km musst du eine Beobachtungsfahrt + Nachbesprechung (2 UE) mit deinem Fahrlehrer absolvieren

Nach weiteren 1000 km musst du wiederholt eine Beobachtungsfahrt + Nachbesprechung (2 UE) mit deinem Fahrlehrer absolvieren

Nach insgesamt 3000 km musst du mind. 3 UE (Überlandfahrt, Autobahnfahrt, Prüfungssimulation) mit deinem Fahrlehrer fahren      

Prüfung

Theorieprüfung am Computer

Fahrprüfung

 

Probezeit

Wurde zuvor keine andere Führerscheinklasse (außer „AM“ oder F) besessen, beträgt die Probezeit 3 Jahre und dauert jedenfalls bis zum 21. Lebensjahr

 

Mehrphasenausbildung für „B L“

Zweite Ausbildungsphase für die Klasse B L

  • Fahrsicherheitstraining mit verkehrspsychologischem Teil: 3 bis 9 Monate nach Erwerb der Lenkberechtigung
  • Zweite Perfektionsfahrt: 6 bis 12 Monate nach Erwerb der Lenkberechtigung