Viele unserer Kundinnen und Kunden besitzen einen ausländischen Führerschein aus einem Nicht-EWR-Staat. Für diese Gruppe gelten in Österreich besondere Regeln: häufig ist eine praktische Fahrprüfung notwendig, zusätzlich ein ärztliches Gutachten, Übersetzungen und mehrere Nachweise für die Behörde. Wir als Fahrschule WIVUS begleiten Sie bei jedem Schritt – verständlich, sicher und ohne Stress.
Wenn Ihr Führerschein aus einem Nicht-EWR-Land stammt (z. B. Türkei, Kosovo, Serbien, Indien, China, Ukraine, Russland, Iran, Irak usw.), ist in Österreich fast immer eine praktische Prüfung notwendig.
Wir übernehmen für Sie die gesamte Organisation: Vorbereitung, Prüfungsfahrzeug, Terminvereinbarungen und Begleitung zur Prüfung.
Diese Länder sind Österreich rechtlich gleichgestellt – der Führerschein kann ohne Theorie- oder Praxisprüfung umgeschrieben werden:
Albanien, Andorra, Gibraltar, Guernsey, Insel Man, Japan, Jersey, Kosovo, Monaco, Montenegro, San Marino, Schweiz, Serbien, Vereinigtes Königreich (UK), Hongkong, Israel, Kanada, Neuseeland, Nordmazedonien, Südafrika, Südkorea (nach 1.1.1997), Vereinigte Arabische Emirate, USA
Australien, Bosnien-Herzegowina
Hier wird lediglich ein aktuelles ärztliches Führerscheingutachten benötigt.
Damit Ihr ausländischer Führerschein in Österreich umgeschrieben werden kann, müssen Sie der Behörde nachweisen:
✔ Sie haben mindestens 6 Monate im Ausstellungsland gelebt, als Sie den Führerschein gemacht haben,
oder
✔ Sie besitzen die Staatsbürgerschaft dieses Landes und haben den Führerschein vor Ihrem Umzug nach Österreich erhalten.
➡️ Ohne diesen Nachweis darf die Behörde den Führerschein nicht umschreiben.
Wir beraten Sie gerne, welche Dokumente als Nachweis geeignet sind.
EU-/EWR-Führerscheine müssen grundsätzlich nicht umgeschrieben werden. Eine freiwillige Umschreibung ist jederzeit möglich.
Die Behörde prüft bei jeder Umschreibung:
Wir helfen Ihnen, die Unterlagen vollständig einzureichen, um Verzögerungen zu vermeiden.
Sie erhalten von uns eine schriftliche Bestätigung, dass Sie die Umschreibung gemeinsam mit der Fahrschule WIVUS durchführen. Diese Bestätigung wird nach Ihrer Anmeldung sofort erstellt und bei der Behörde benötigt.
Erhalten Sie direkt bei uns – wir helfen beim Ausfüllen.
Für alle Nicht-EWR-Führerscheine verpflichtend. Nicht älter als 18 Monate. Nur von einem ermächtigten Amtsarzt gültig. Wir geben Ihnen die Liste aller Ärzte in Wien & Umgebung.
Keine Übersetzung nötig für: Bosnien, Serbien, Montenegro, Kroatien, Schweiz, Türkei
Sonderfall: Israel → Übersetzung der Botschaft erforderlich
Behörde (seit 1.7.2025): 90 Euro + mögliche Prüfungsgebühren bei Drittstaaten
LPD Wien – SVA – Verkehrsamt
Dietrichgasse 27, 1030 Wien
Telefon: +43 1 31310 0
E-Mail: lpd-w-verkehrsamt@polizei.gv.at
Termin zwingend erforderlich:
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549 Euro – Fixpreis, alles inkludiert
Ideal für alle, die ihren Führerschein aus einem Drittstaat umschreiben müssen. Wir übernehmen den gesamten Ablauf – sicher, professionell und stressfrei.
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Führerschein für AM, A1, A2, A
PKW: B, BE, Code 96, Code 111
LKW: C1, C, CE, C95
Bus: D1, D, DE, D95
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