Umtausch von Führerscheinen in Wien

Umtausch ausländischer Führerscheine – Fahrschule WIVUS Wien 1210

Viele unserer Kundinnen und Kunden besitzen einen ausländischen Führerschein aus einem Nicht-EWR-Staat. Für diese Gruppe gelten in Österreich besondere Regeln: häufig ist eine praktische Fahrprüfung notwendig, zusätzlich ein ärztliches Gutachten, Übersetzungen und mehrere Nachweise für die Behörde. Wir als Fahrschule WIVUS begleiten Sie bei jedem Schritt – verständlich, sicher und ohne Stress.


🚗 1. Führerscheine aus Drittstaaten (Nicht-EWR) – MIT praktischer Prüfung

Wenn Ihr Führerschein aus einem Nicht-EWR-Land stammt (z. B. Türkei, Kosovo, Serbien, Indien, China, Ukraine, Russland, Iran, Irak usw.), ist in Österreich fast immer eine praktische Prüfung notwendig.

  • Ärztliches Führerscheingutachten
  • Praktische Fahrprüfung für jede Klasse
  • Prüfungsgebühren
  • Prüfung nur mit Fahrschulfahrzeug erlaubt (Privat-PKW nicht zulässig)

Wir übernehmen für Sie die gesamte Organisation: Vorbereitung, Prüfungsfahrzeug, Terminvereinbarungen und Begleitung zur Prüfung.


🌍 2. Gleichwertige Nicht-EWR-Staaten – OHNE Prüfung

Diese Länder sind Österreich rechtlich gleichgestellt – der Führerschein kann ohne Theorie- oder Praxisprüfung umgeschrieben werden:

Für alle Klassen prüfungsfrei:

Albanien, Andorra, Gibraltar, Guernsey, Insel Man, Japan, Jersey, Kosovo, Monaco, Montenegro, San Marino, Schweiz, Serbien, Vereinigtes Königreich (UK), Hongkong, Israel, Kanada, Neuseeland, Nordmazedonien, Südafrika, Südkorea (nach 1.1.1997), Vereinigte Arabische Emirate, USA

Nur Klasse B prüfungsfrei:

Australien, Bosnien-Herzegowina

Hier wird lediglich ein aktuelles ärztliches Führerscheingutachten benötigt.


📄 3. Aufenthaltsnachweis – sehr wichtig

Damit Ihr ausländischer Führerschein in Österreich umgeschrieben werden kann, müssen Sie der Behörde nachweisen:

Sie haben mindestens 6 Monate im Ausstellungsland gelebt, als Sie den Führerschein gemacht haben,
oder
Sie besitzen die Staatsbürgerschaft dieses Landes und haben den Führerschein vor Ihrem Umzug nach Österreich erhalten.

➡️ Ohne diesen Nachweis darf die Behörde den Führerschein nicht umschreiben.

Wir beraten Sie gerne, welche Dokumente als Nachweis geeignet sind.


🇪🇺 4. EU- & EWR-Führerscheine

EU-/EWR-Führerscheine müssen grundsätzlich nicht umgeschrieben werden. Eine freiwillige Umschreibung ist jederzeit möglich.

Ausnahme: C / C1 / D / D1

  • nach Wohnsitzverlegung max. 5 Jahre gültig
  • danach Umschreibung verpflichtend
  • keine Prüfung notwendig
  • Behörde macht Anfrage im Ausstellungsstaat → Wartezeit mehrere Wochen möglich

🕵️ 5. Behördliche Nachforschung

Die Behörde prüft bei jeder Umschreibung:

  • Echtheit und Gültigkeit des ausländischen Führerscheins
  • rechtmäßigen Erwerb
  • Identität und Aufenthalt
  • ob Sperren oder Probleme im Ausstellungsstaat bestehen

Wir helfen Ihnen, die Unterlagen vollständig einzureichen, um Verzögerungen zu vermeiden.


📑 6. Welche Unterlagen brauchen Sie?

✔ Bestätigung der Fahrschule

Sie erhalten von uns eine schriftliche Bestätigung, dass Sie die Umschreibung gemeinsam mit der Fahrschule WIVUS durchführen. Diese Bestätigung wird nach Ihrer Anmeldung sofort erstellt und bei der Behörde benötigt.

✔ Ausgefülltes Antragsformular

Erhalten Sie direkt bei uns – wir helfen beim Ausfüllen.

✔ Ärztliches Führerscheingutachten

Für alle Nicht-EWR-Führerscheine verpflichtend. Nicht älter als 18 Monate. Nur von einem ermächtigten Amtsarzt gültig. Wir geben Ihnen die Liste aller Ärzte in Wien & Umgebung.

✔ Weitere Unterlagen:

  • Reisepass (Original + 2 Kopien)
  • Meldezettel (Original + 1 Kopie)
  • Ausländischer Führerschein (Original + 2 Kopien)
  • 1 Passfoto (35 × 45 mm)
  • Übersetzung, falls Daten nicht klar erkennbar sind

Keine Übersetzung nötig für: Bosnien, Serbien, Montenegro, Kroatien, Schweiz, Türkei
Sonderfall: Israel → Übersetzung der Botschaft erforderlich


🚦 7. Darf man während der Umschreibung fahren?

  • OHNE Prüfung: kein Fahren erlaubt, bis der neue Führerschein ausgestellt ist.
  • MIT Prüfung: vorläufiger Führerschein für max. 4 Wochen (nur in Österreich gültig).

💶 8. Kosten

Behörde (seit 1.7.2025): 90 Euro + mögliche Prüfungsgebühren bei Drittstaaten


🏛 9. Zuständige Behörde in Wien

LPD Wien – SVA – Verkehrsamt
Dietrichgasse 27, 1030 Wien
Telefon: +43 1 31310 0
E-Mail: lpd-w-verkehrsamt@polizei.gv.at

Termin zwingend erforderlich:
👉 Termin jetzt online buchen


📦 10. WIVUS-Komplettpaket (Umschreibung B)

549 Euro – Fixpreis, alles inkludiert

  • 2 Fahrstunden – Vorbereitung auf Prüfgebiet
  • 1 praktische Prüfung – Anmeldung & Organisation inklusive
  • Prüfung auf unserem Fahrschulfahrzeug
  • Fahrlehrer-Begleitung am Prüfungstag
  • Verwaltung, Versicherung & Dokumente inkludiert

Ideal für alle, die ihren Führerschein aus einem Drittstaat umschreiben müssen. Wir übernehmen den gesamten Ablauf – sicher, professionell und stressfrei.

Jetzt Hilfe anfordern

📞 +43 1 9 74 74 99
📱 +43 699 19 74 74 99
✉️ office@fahrschule-wivus.at

 


Führerscheinklassen in 1210 Wien – Fahrschule WIVUS

Führerschein für AM, A1, A2, A
PKW: B, BE, Code 96, Code 111
LKW: C1, C, CE, C95
Bus: D1, D, DE, D95

Ausbildung direkt in Wien Floridsdorf & Strebersdorf.

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Führerscheinkurse & Fahrstunden in Wien

Theorie- und Praxiskurse das ganze Jahr.
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Führerschein Preise & Pakete – WIVUS Wien

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