Du hast die praktische Fahrprüfung bestanden – herzlichen Glückwunsch. Nach der Prüfung beginnt ein klar geregelter behördlicher Ablauf, den wir dir hier verständlich und ohne Amtsdeutsch erklären.
Bei der Fahrschule WIVUS lassen wir dich auch nach der Prüfung nicht allein. Wir erklären dir genau, was du bekommst, was du beachten musst und wann dein Scheckkartenführerschein bei dir ankommt.
Unmittelbar nach bestandener praktischer Fahrprüfung erhältst du von der Fahrprüferin oder vom Fahrprüfer:
Für jede bestandene Führerscheinklasse wird ein eigener vorläufiger Führerschein ausgestellt. Dieser enthält bereits alle Daten, die später auch auf dem Scheckkartenführerschein stehen – inklusive Klassen, Befristungen oder Auflagen.
Der vorläufige Führerschein muss bei der Aushändigung von beiden Seiten unterschrieben werden.
Diese Frist kann nicht verlängert werden. Nach Zustellung des Scheckkartenführerscheins wird der vorläufige Führerschein automatisch ungültig und muss nicht bei der Behörde abgegeben werden.
Mit der Aushändigung des vorläufigen Führerscheins beginnt automatisch die Probezeit. Diese dauert in Österreich grundsätzlich mindestens drei Jahre.
Während der Probezeit gelten verschärfte gesetzliche Regeln, insbesondere die Null-Promille-Grenze (bis maximal 0,1 ‰).
Bei Verstößen drohen strengere Maßnahmen, zusätzliche Schulungen oder eine Verlängerung der Probezeit. Wir empfehlen, sich mit diesen Regelungen vertraut zu machen.
Wenn mehrere Führerscheinklassen beantragt wurden und nur einzelne Prüfungen bestanden wurden, hast du zwei Optionen:
Wir erklären dir gerne, welche Variante in deiner Situation sinnvoller ist.
Die Erteilungsgebühr beträgt 90 Euro. Ärztliche und amtsärztliche Kosten sind nicht enthalten.
Erst nach Zahlungseingang veranlasst die Behörde die Herstellung des Scheckkartenführerscheins bei der Österreichischen Staatsdruckerei.
Nach dem Produktionsauftrag wird der Scheckkartenführerschein innerhalb von fünf bis zehn Tagen per Post zugestellt.
Nicht zustellbare Führerscheine werden automatisch an die Behörde retourniert.
Mit dem Führerschein der Klasse B erhältst du automatisch auch die Lenkberechtigung für Klasse AM (Mopeds).
Das gilt ebenso bei Besitz der Klassen A1, A2, A, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE und F.
Die Prüfung ist bestanden, aber viele Fragen bleiben offen. Bei der Fahrschule WIVUS erklären wir dir verständlich, was deine Unterlagen bedeuten, welche Fristen gelten und wann du fahren darfst.
Der Ablauf ist immer gleich: ein Gespräch, eine klare Erklärung, ein strukturierter Abschluss.
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📍 Berlagasse 40, 1210 Wien
Führerschein für AM, A1, A2, A
PKW: B, BE, Code 96, Code 111
LKW: C1, C, CE, C95
Bus: D1, D, DE, D95
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