Probezeit beim Führerschein – alle wichtigen Regeln einfach erklärt bei WIVUS 1210 Wien

Probeführerschein in Österreich – Dauer, Regeln und Konsequenzen

Jeder neu ausgestellte Führerschein ist in Österreich zunächst ein Probeführerschein. Diese Probezeit soll sicherstellen, dass neue LenkerInnen ihre Fahrpraxis unter klaren und strengeren Regeln weiter festigen.

Bei der Fahrschule WIVUS erklären wir dir verständlich und praxisnah, was der Probeführerschein bedeutet, wie lange er gilt und worauf du unbedingt achten solltest.


Für welche Klassen gilt der Probeführerschein?

Der Probeführerschein gilt für alle Führerscheinklassen, außer:

  • Klasse AM
  • Klasse F

Auch bei LKW-, Bus- und Motorradführerscheinen gilt grundsätzlich eine Probezeit, sofern es sich um eine erstmalige Lenkberechtigung handelt.


Wie lange dauert die Probezeit?

Die Probezeit dauert in der Regel drei Jahre ab Erteilung der Lenkberechtigung.

Besonderheiten:

  • bei L17 und A1 dauert die Probezeit jedenfalls bis zum 21. Geburtstag
  • bei einer Ausdehnung auf weitere Klassen beginnt die Probezeit nicht neu
  • war eine Lenkberechtigung bereits erloschen, gelten die Probezeitregeln nicht automatisch

Die Probezeit wird nicht im Führerschein eingetragen, außer sie wird verlängert.


Alkoholgrenze in der Probezeit

Während der Probezeit gilt eine Alkoholgrenze von 0,1 Promille (statt der üblichen 0,5 Promille).

Diese Grenze gilt ausnahmslos und bereits kleinste Verstöße können behördliche Maßnahmen nach sich ziehen.


Was passiert bei Verstößen in der Probezeit?

Wer während der Probezeit gegen die 0,1-Promille-Grenze verstößt oder ein schweres Verkehrsdelikt begeht, muss mit Konsequenzen rechnen.

Als schwere Verstöße gelten unter anderem:

  • Alkoholverstoß
  • Fahrerflucht
  • Handybenutzung am Steuer
  • Vorrangverletzungen
  • erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen

In diesen Fällen ordnet die Behörde eine Nachschulung an.


Verlängerung der Probezeit

Mit der Anordnung einer Nachschulung verlängert sich die Probezeit um ein weiteres Jahr.

Ist die ursprüngliche Probezeit bereits abgelaufen, beginnt mit der Nachschulung eine neue einjährige Probezeit.

Diese Verlängerung wird im Führerschein eingetragen und erfordert eine Neuausstellung des Scheckkartenführerscheins.

Kommt es innerhalb dieser verlängerten Probezeit zu einem weiteren schweren Verstoß, ordnet die Behörde zusätzlich ein amtsärztliches Gutachten und eine verkehrspsychologische Untersuchung an.


Gilt die Probezeit auch im Ausland?

Ja. FührerscheinbesitzerInnen in der Probezeit dürfen unter denselben Bedingungen wie alle anderen LenkerInnen auch im Ausland fahren.

Die Probezeit selbst bleibt davon unberührt.


Wir bei WIVUS stehen dir zur Seite

Die Probezeit ist kein Grund zur Sorge, aber sie verlangt Aufmerksamkeit.

Bei der Fahrschule WIVUS erklären wir dir klar:

  • welche Regeln für dich gelten
  • was als schwerer Verstoß zählt
  • wie du Probezeitverlängerungen vermeidest

Unser Ziel ist, dass du sicher, regelkonform und ohne unnötige Probleme durch deine Probezeit kommst.

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Führerscheinklassen in 1210 Wien – Fahrschule WIVUS

Führerschein für AM, A1, A2, A
PKW: B, BE, Code 96, Code 111
LKW: C1, C, CE, C95
Bus: D1, D, DE, D95

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