Viele Betroffene sprechen von einer Kontrollfahrt, wenn die Behörde Zweifel an der Fahrtauglichkeit hat. Der rechtlich korrekte Begriff lautet jedoch Überprüfungsfahrt nach dem Führerscheingesetz. Beide Begriffe meinen in der Praxis dasselbe.
Der Begriff Kontrollfahrt ist eine umgangssprachliche Bezeichnung. Offiziell handelt es sich immer um eine Überprüfungsfahrt, die von der Behörde angeordnet wird, um festzustellen, ob eine Person wieder verkehrs- und fahrtauglich ist.
Eine Überprüfungsfahrt wird vor allem nach einem Führerscheinentzug aus gesundheitlichen Gründen verlangt, zum Beispiel bei:
Die Anordnung erfolgt immer per behördlichem Bescheid.
Die Überprüfungsfahrt ist oft strenger als eine normale Führerscheinprüfung, da du nachweisen musst, dass du trotz gesundheitlicher Vorgeschichte sicher fahren kannst.
Die Überprüfungsfahrt und Wiedererteilung erfolgt über die:
Landespolizeidirektion Wien – Verkehrsamt
Vordere Zollamtsstraße 7
1030 Wien
Kontaktiere uns – wir bereiten dich strukturiert und sicher auf deine Überprüfungsfahrt nach Führerscheinentzug vor.