Kontrollfahrt (Überprüfungsfahrt) in Wien – so bestehst du jede Überprüfungsfahrt sicher!

Viele Betroffene sprechen von einer Kontrollfahrt, wenn die Behörde Zweifel an der Fahrtauglichkeit hat. Der rechtlich korrekte Begriff lautet jedoch Überprüfungsfahrt nach dem Führerscheingesetz. Beide Begriffe meinen in der Praxis dasselbe.

 

Was bedeutet „Kontrollfahrt“ wirklich?

Der Begriff Kontrollfahrt ist eine umgangssprachliche Bezeichnung. Offiziell handelt es sich immer um eine Überprüfungsfahrt, die von der Behörde angeordnet wird, um festzustellen, ob eine Person wieder verkehrs- und fahrtauglich ist.

 

Wann wird eine Überprüfungsfahrt angeordnet?

Eine Überprüfungsfahrt wird vor allem nach einem Führerscheinentzug aus gesundheitlichen Gründen verlangt, zum Beispiel bei:

  • neurologischen Erkrankungen
  • Herz-Kreislauf-Problemen
  • Sehbeeinträchtigungen
  • altersbedingten Einschränkungen
  • sonstigen medizinischen Zweifeln an der Fahrtauglichkeit

Die Anordnung erfolgt immer per behördlichem Bescheid.

 

Wie läuft eine Überprüfungsfahrt ab?

  • praktische Fahrprüfung im öffentlichen Straßenverkehr
  • Dauer meist 25–40 Minuten
  • Beurteilung von Blicktechnik, Sicherheit und Verkehrsbeobachtung
  • keine Theorieprüfung

Die Überprüfungsfahrt ist oft strenger als eine normale Führerscheinprüfung, da du nachweisen musst, dass du trotz gesundheitlicher Vorgeschichte sicher fahren kannst.

 

Zuständige Behörde in Wien

Die Überprüfungsfahrt und Wiedererteilung erfolgt über die:

Landespolizeidirektion Wien – Verkehrsamt
Vordere Zollamtsstraße 7
1030 Wien

Wie hilft dir die Fahrschule WIVUS?

  • gezielte Vorbereitung auf die Überprüfungsfahrt
  • ruhige, erfahrene FahrlehrerInnen
  • Training typischer Wiener Prüfungsstrecken
  • Stress- und Sicherheitscoaching
  • Ratenzahlung möglich

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