A1 Führerschein in 1210 Wien ab € 1.649,- – 125 ccm Motorrad ab 16 Jahren
Der A1 Führerschein ist der Einstieg in die Motorradwelt und ermöglicht das Lenken von Motorrädern mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm. Er richtet sich besonders an junge FahrerInnen, die früh selbstständig mobil sein möchten. Die Fahrschule WIVUS in 1210 Wien bietet dafür eine strukturierte, sichere und praxisnahe Ausbildung mit persönlicher Betreuung.
Für den Erwerb des A1 Führerscheins müssen die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu zählen die geistige und körperliche Eignung, das erreichte Mindestalter, eine ärztliche Untersuchung, eine ausreichende Verkehrszuverlässigkeit sowie der Nachweis über lebensrettende Sofortmaßnahmen. Zusätzlich ist die vollständige Teilnahme an der theoretischen und praktischen Ausbildung erforderlich.
Der Ausbildungsbeginn für den A1 Führerschein ist ab 15 Jahren und 6 Monaten möglich. Die Erteilung des Führerscheins darf ab dem vollendeten 16. Lebensjahr erfolgen.
Mit dem A1 Führerschein dürfen Motorräder mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm, einer maximalen Leistung von 11 kW (15 PS) und einem Leistungsgewicht von höchstens 0,1 kW pro Kilogramm gelenkt werden. Zusätzlich sind dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von bis zu 15 kW erlaubt.
Der A1 Führerschein eignet sich besonders für den Stadtverkehr, kurze Alltagsstrecken und eine kostengünstige Form der individuellen Mobilität.
Die theoretische Ausbildung umfasst 20 Unterrichtseinheiten Grundwissen sowie 6 klassenspezifische Unterrichtseinheiten für die Klasse A.
Die praktische Ausbildung besteht aus 14 Fahrlektionen und findet sowohl auf dem Übungsplatz als auch im realen Straßenverkehr statt. Schwerpunkte sind Blicktechnik, Kurvenfahren, Notbremsungen, Gefahrenwahrnehmung und sicheres Fahrverhalten.
Die Ausbildung schließt mit einer computerbasierten Theorieprüfung sowie einer praktischen Fahrprüfung ab. Bei der praktischen Prüfung werden Grundfahrübungen und eine Verkehrsfahrt überprüft.
Für den A1 Führerschein gilt eine Probezeit von drei Jahren. Diese beginnt mit der erstmaligen Erteilung eines Führerscheins.
Nach bestandener Prüfung ist die Mehrphasenausbildung verpflichtend. Sie besteht aus einem Fahrsicherheitstraining mit verkehrspsychologischem Gruppengespräch, das innerhalb von zwei bis zwölf Monaten nach der Prüfung zu absolvieren ist, sowie einer Perfektionsfahrt, die frühestens zwei Monate nach dem Training durchgeführt wird.
Der Aufstieg von A1 auf A2 ist frühestens nach zwei Jahren Besitz des A1 Führerscheins möglich, sofern die Mehrphasenausbildung abgeschlossen wurde. Dabei besteht die Wahl zwischen einer praktischen Prüfung oder einer Aufstiegsausbildung mit sieben Unterrichtseinheiten ohne Prüfung.
Ein Direktaufstieg auf die Klasse A ist möglich, wenn der A1 Führerschein seit mindestens vier Jahren besteht, die Mehrphasenausbildung abgeschlossen wurde und das 24. Lebensjahr vollendet ist. Auch hier kann zwischen einer praktischen Prüfung oder einer siebenstündigen Aufstiegsausbildung ohne Prüfung gewählt werden.
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