Die C95 Fahrerqualifikation ist für alle Personen verpflichtend, die gewerblich einen LKW lenken. Das betrifft den gesamten Güterverkehr sowie Transporte im Rahmen eines Dienstverhältnisses – etwa im Baugewerbe, in Logistikunternehmen, in Entsorgungsbetrieben oder bei Firmenfahrzeugen.
Wichtig: Für rein private Fahrten ist kein C95 erforderlich. Der Code 95 wird ausschließlich benötigt, wenn der Transport beruflich oder entgeltlich erfolgt.
Der Eintrag ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn folgende Klassen gewerblich genutzt werden:
Der C1-Führerschein berechtigt zum Lenken von LKW bis 7.500 kg höchstzulässiger Gesamtmasse. Mindestalter: 18 Jahre.
C95 erforderlich? Ja – bei beruflicher Tätigkeit.
Der C-Führerschein ermöglicht das Lenken von schweren LKW über 3.500 kg und ist die Grundlage für Jobs im Gütertransport, auf Baustellen oder in Logistikfirmen.
C95 erforderlich? Ja – jeder gewerbliche Einsatz benötigt den Code 95.
C1-Zugfahrzeug + Anhänger über 750 kg → maximal 12.000 kg Gesamtgewicht.
C95 erforderlich? Ja – sobald gewerblich gefahren wird.
Der CE-Führerschein umfasst alle schweren Kombinationen: Sattelzugmaschinen, Hängerzüge, Anhänger über 750 kg. Er ist die wichtigste Klasse für professionelle LKW-FahrerInnen.
C95 erforderlich? Ja – ohne C95 ist keine gewerbliche Tätigkeit erlaubt.
Die C95 Grundqualifikation ist die gesetzliche Erstausbildung für alle FahrerInnen, die neu in den gewerblichen Güterverkehr einsteigen. Sie ist die Voraussetzung für die erste Eintragung des Code 95 im Führerschein.
Die Grundqualifikation beinhaltet theoretische Inhalte, gesetzliche Grundlagen, Sicherheitsvorschriften sowie einen praktischen Teil. Nach bestandener Prüfung wird der Code 95 in den Führerschein eingetragen.
Der Code 95 ist 5 Jahre gültig. Zur Verlängerung ist eine 35-stündige Weiterbildung vorgeschrieben. Diese Ausbildung kann rechtzeitig vor Ablauf absolviert werden.
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