Viele FahrerInnen kennen das Punktesystem in Deutschland – aber in Österreich funktioniert es ganz anders. Hier gibt es das Vormerksystem: ein eigenes Warnsystem für bestimmte gefährliche Verkehrsdelikte.
Wenn du eine Vormerkung bekommst, heißt das noch nicht Führerscheinentzug – aber du bist ab sofort im „Warnregister“. Beim nächsten schweren Fehler kann eine Nachschulung oder sogar der Führerscheinentzug drohen.
Damit du genau weißt, was zählt, findest du hier die komplette WIVUS-Übersicht – direkt aus Strebersdorf (1210 Wien), klar erklärt und ohne juristische Fachsprache.
Ein Warnsystem des Gesetzgebers: bestimmte gefährliche Delikte führen zu einer offiziellen Vormerkung im Register.
Nein. Eine Vormerkung ist eine „gelbe Karte“ – kein Entzug.
2 Jahre ab dem Tag des Delikts. Danach verfällt sie automatisch.
Nur klar definierte Hochrisiko-Delikte wie Handy am Steuer, Sicherheitsabstand unterschreiten, Kindersicherung, etc.
Ja. Wenn es als „Gefährdungstatbestand“ eingestuft wird.
Bei 2 Delikten innerhalb von 2 Jahren: verpflichtende Nachschulung.
Bei drei Vormerkdelikten in 2 Jahren droht der Führerscheinentzug.
Nur bei massiven Übertretungen, z. B. extrem geringem Sicherheitsabstand.
Kind nicht richtig gesichert, Handy am Steuer, Abstand unterschritten.
Wenn Kinder nicht in geeigneten Sitzen gesichert sind oder falsch angeschnallt sind.
Nein – Alkohol gehört direkt zu den Entziehungsdelikten.
Wenn andere VerkehrsteilnehmerInnen konkret gefährdet wurden.
Automatische Vormerkung, wenn andere gefährdet wurden oder ein Verbot übersehen wurde.
Ja – wenn eine konkrete Gefährdung vorlag.
Wenn der Abstand so gering ist, dass andere gefährdet werden – ergibt Vormerkung.
Ja – z. B. Vorrang am Zebrastreifen missachtet.
Zusatzmaßnahmen + automatische Probezeitverlängerung.
Nein, erst bei einer zweiten Vormerkung.
Eine spezielle Nachschulung (verkehrspsychologische Maßnahme).
Ja – wenn dadurch eine Gefährdung entsteht.
Nein – nur Abmahnung / Strafe.
Der Bescheid wird rechtskräftig – die Vormerkung bleibt bestehen.
Ja – durch Einspruch gegen den Bescheid.
Ja – wir erklären dir alles verständlich und ohne Fachsprache.
Ja – egal ob Probeführerschein, B, A, L17 oder Berufslenker.
Nein – sie wird im Behördenregister geführt.
Nach Zustellung des Bescheids – per Post oder RSb-Brief.
Es zählt das schwerste Delikt – aber auch Kombinationen sind möglich.
Nein – fixe Dauer: 24 Monate.
Defensiv fahren, Abstand halten, Handy weg – WIVUS schult dich perfekt dafür.
Egal ob Bescheid, Strafe, Nachschulung oder Probezeit: Wir erklären dir alles klar und verständlich – ohne Fachjargon.
Jetzt Termin vereinbarenSchnelle Hilfe. Klare Infos. WIVUS – deine Fahrschule in 1210 Wien.