Nachschulung nach Führerscheinentzug – Alkohol, Drogen & Verkehrsdelikte in Österreich

Nachschulung angeordnet? – Keine Panik, hier kommt Klarheit.

Alkohol, Drogen, Tempo, Handy am Steuer, Probezeit – viele schwere Verkehrsdelikte gelten in Österreich als Nachschulungsdelikte. Das heißt: Neben Strafe und Führerscheinentzug ordnet die Behörde oft eine verpflichtende Nachschulung oder verkehrspsychologische Maßnahme an.

Gerade in Wien 1210 (Strebersdorf / Floridsdorf) bekommen wir bei WIVUS täglich Anfragen von LenkerInnen, die Post von der Behörde bekommen haben und nun nicht wissen: Was bedeutet das genau? Wie läuft das ab? Was kostet das? Wo muss ich hin?

Auf dieser Seite findest du die 30 wichtigsten Fragen und Antworten rund um Nachschulungsdelikte, Nachschulung, verkehrspsychologische Maßnahmen und Wiedererlangung – klar erklärt, ohne Juristendeutsch und mit viel Praxisbezug.

 

FAQ – Nachschulungsdelikte & Nachschulung in Österreich (30 Fragen & Antworten)

1. Was ist eine Nachschulung?

Eine Nachschulung ist ein verpflichtender Kurs nach bestimmten Verkehrsdelikten. Ziel ist, dein Verkehrsverhalten zu verbessern und die Fahreignung wiederherzustellen.


2. Was sind „Nachschulungsdelikte“?

Das sind Verkehrsverstöße, bei denen die Behörde zusätzlich zur Strafe eine Nachschulung anordnet – zum Beispiel Alkohol, Drogen, grobe Geschwindigkeitsüberschreitung oder Delikte in der Probezeit.


3. Wer ordnet eine Nachschulung an?

Nicht die Polizei, sondern die Führerscheinbehörde (z. B. MA 65 in Wien) im schriftlichen Bescheid.


4. Gilt die Nachschulung in ganz Österreich gleich?

Die rechtlichen Grundlagen sind österreichweit ähnlich, die konkrete Organisation (Institute, Termine, Preise) kann je nach Bundesland etwas variieren.


5. Ist eine Nachschulung das Gleiche wie MPU?

Nein. Nachschulung = Kurs in der Gruppe. MPU / verkehrspsychologische Untersuchung = Einzelbegutachtung durch VerkehrspsychologInnen.


6. Muss ich die Nachschulung machen, um den Führerschein zurückzubekommen?

Ja. Wenn im Bescheid eine Nachschulung steht, ist sie Voraussetzung für die Wiedererteilung deiner Lenkberechtigung.


7. Welche Delikte führen typischerweise zu einer Nachschulung?

Vor allem: Alkohol, Drogen, grobe Geschwindigkeitsüberschreitung, bestimmte Delikte in der Probezeit und wiederholte schwere Verstöße.


8. Ab welchem Alkoholwert droht eine Nachschulung?

In vielen Fällen ab 0,8 Promille oder bei Gefährdung – die genaue Einstufung hängt vom Bescheid der Behörde ab.


9. Gibt es auch Nachschulung bei Drogen am Steuer?

Ja. Drogen am Steuer gelten als schweres Delikt und führen fast immer zu Nachschulung und weiteren Auflagen.


10. Was sind Nachschulungsdelikte in der Probezeit?

Zum Beispiel starkes Tempo, Alkohol, Drogen, rote Ampel überfahren, besonders gefährliche Manöver oder Unfall mit Verschulden.


11. Gilt bei Probeführerschein eine strengere Grenze?

Ja. In der Probezeit gilt in der Regel eine sehr niedrige Alkoholgrenze und strenge Bewertung bei gefährlichen Verstößen.


12. Kann auch Handy am Steuer zur Nachschulung führen?

Als Einzelverstoß eher selten – in Kombination mit anderen Delikten oder in der Probezeit kann es aber relevant werden.


13. Wie erfahre ich, ob ich eine Nachschulung machen muss?

Das steht im schriftlichen Bescheid der Führerscheinbehörde. Dort steht auch, welche Art von Maßnahme erforderlich ist.


14. Wo kann ich die Nachschulung machen?

Nur bei anerkannten Nachschulungsinstituten. Wir bei WIVUS in 1210 Wien helfen dir bei der Auswahl und Anmeldung.


15. Wie melde ich mich zur Nachschulung an?

Direkt beim Institut oder über einen Link / Kontakt, den dir die Behörde vorgibt. Wir beraten dich gern persönlich dazu.


16. Wie lange dauert eine Nachschulung?

Je nach Programm meist zwischen 2 und 4 Gruppenterminen zu je mehreren Stunden.


17. In welcher Form findet die Nachschulung statt?

In kleinen Gruppen mit verkehrspsychologischer Leitung. Es wird gesprochen, reflektiert und mit Beispielen gearbeitet – kein „klassischer Schulunterricht“.


18. Gibt es unterschiedliche Nachschulungen für Alkohol und Drogen?

Ja. Für Alkohol, Drogen, Probeführerschein oder andere Delikte gibt es eigene Programme.


19. Bekomme ich nach der Nachschulung eine Bestätigung?

Ja. Das Institut stellt eine Teilnahmebestätigung aus, die du bei der Behörde vorlegst.


20. Reicht die Teilnahme oder muss ich „bestehen“?

Wichtig ist die aktive Teilnahme. Bei massiven Problemen kann das Institut zusätzliche Maßnahmen empfehlen.


21. Was kostet eine Nachschulung?

Je nach Programm meist zwischen 380 und 500 Euro. Die genauen Kosten teilt dir das Institut mit.


22. Zahlt die Versicherung oder das AMS die Nachschulung?

In der Regel nicht. Die Kosten müssen normalerweise privat getragen werden.


23. Gibt es Nachschulung auch in anderen Sprachen?

Teilweise ja (z. B. Englisch, BKS, Türkisch). In Wien 1210 beraten wir dich, welche Institute mehrsprachige Gruppen anbieten.


24. Was passiert, wenn ich die Nachschulung nicht mache?

Dann bekommst du die Lenkberechtigung nicht zurück – auch wenn die Entzugsdauer schon vorbei ist.


25. Kann ich den Nachschulungstermin verschieben?

Ja, aber nur in Absprache mit dem Institut. Häufige Verspätungen oder Fernbleiben können als Nichtteilnahme gelten.


26. Welche Unterlagen brauche ich für die Nachschulung?

Bescheid der Behörde, Ausweis, oft der Strafbescheid und deine Kontaktdaten. Manche Institute fragen auch nach medizinischen Befunden.


27. Reicht die Nachschulung allein für die Wiedererteilung?

Nicht immer. Oft brauchst du zusätzlich ein amtsärztliches Gutachten oder eine verkehrspsychologische Untersuchung.


28. Was ist der Unterschied zwischen Nachschulung und verkehrspsychologischer Untersuchung?

Nachschulung = Kurs in der Gruppe. Verkehrspsychologische Untersuchung = Einzelbegutachtung, bei der deine Eignung beurteilt wird.


29. Wie unterstützt mich WIVUS bei Nachschulung & Entzug?

Wir erklären dir den Behördenweg, helfen bei der Kontaktaufnahme mit anerkannten Instituten und planen mit dir den Weg zurück zum Führerschein.


30. Was ist der erste Schritt, wenn ich einen Bescheid bekommen habe?

Ruhe bewahren, Bescheid genau lesen und einen Beratungstermin vereinbaren. In 1210 Wien – Strebersdorf sind wir bei WIVUS gerne für dich da.


Nachschulung, Bescheid, Entzug – wir helfen dir weiter.

Du hast Post von der Behörde bekommen oder dein Führerschein wurde entzogen?
Wir erklären dir deinen Bescheid, unterstützen dich bei Nachschulung, MPU & Wiedererteilung – direkt in 1210 Wien – Strebersdorf.

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