Alkohol, Drogen, Tempo, Handy am Steuer, Probezeit – viele schwere Verkehrsdelikte gelten in Österreich als Nachschulungsdelikte. Das heißt: Neben Strafe und Führerscheinentzug ordnet die Behörde oft eine verpflichtende Nachschulung oder verkehrspsychologische Maßnahme an.
Gerade in Wien 1210 (Strebersdorf / Floridsdorf) bekommen wir bei WIVUS täglich Anfragen von LenkerInnen, die Post von der Behörde bekommen haben und nun nicht wissen: Was bedeutet das genau? Wie läuft das ab? Was kostet das? Wo muss ich hin?
Auf dieser Seite findest du die 30 wichtigsten Fragen und Antworten rund um Nachschulungsdelikte, Nachschulung, verkehrspsychologische Maßnahmen und Wiedererlangung – klar erklärt, ohne Juristendeutsch und mit viel Praxisbezug.
Eine Nachschulung ist ein verpflichtender Kurs nach bestimmten Verkehrsdelikten. Ziel ist, dein Verkehrsverhalten zu verbessern und die Fahreignung wiederherzustellen.
Das sind Verkehrsverstöße, bei denen die Behörde zusätzlich zur Strafe eine Nachschulung anordnet – zum Beispiel Alkohol, Drogen, grobe Geschwindigkeitsüberschreitung oder Delikte in der Probezeit.
Nicht die Polizei, sondern die Führerscheinbehörde (z. B. MA 65 in Wien) im schriftlichen Bescheid.
Die rechtlichen Grundlagen sind österreichweit ähnlich, die konkrete Organisation (Institute, Termine, Preise) kann je nach Bundesland etwas variieren.
Nein. Nachschulung = Kurs in der Gruppe. MPU / verkehrspsychologische Untersuchung = Einzelbegutachtung durch VerkehrspsychologInnen.
Ja. Wenn im Bescheid eine Nachschulung steht, ist sie Voraussetzung für die Wiedererteilung deiner Lenkberechtigung.
Vor allem: Alkohol, Drogen, grobe Geschwindigkeitsüberschreitung, bestimmte Delikte in der Probezeit und wiederholte schwere Verstöße.
In vielen Fällen ab 0,8 Promille oder bei Gefährdung – die genaue Einstufung hängt vom Bescheid der Behörde ab.
Ja. Drogen am Steuer gelten als schweres Delikt und führen fast immer zu Nachschulung und weiteren Auflagen.
Zum Beispiel starkes Tempo, Alkohol, Drogen, rote Ampel überfahren, besonders gefährliche Manöver oder Unfall mit Verschulden.
Ja. In der Probezeit gilt in der Regel eine sehr niedrige Alkoholgrenze und strenge Bewertung bei gefährlichen Verstößen.
Als Einzelverstoß eher selten – in Kombination mit anderen Delikten oder in der Probezeit kann es aber relevant werden.
Das steht im schriftlichen Bescheid der Führerscheinbehörde. Dort steht auch, welche Art von Maßnahme erforderlich ist.
Nur bei anerkannten Nachschulungsinstituten. Wir bei WIVUS in 1210 Wien helfen dir bei der Auswahl und Anmeldung.
Direkt beim Institut oder über einen Link / Kontakt, den dir die Behörde vorgibt. Wir beraten dich gern persönlich dazu.
Je nach Programm meist zwischen 2 und 4 Gruppenterminen zu je mehreren Stunden.
In kleinen Gruppen mit verkehrspsychologischer Leitung. Es wird gesprochen, reflektiert und mit Beispielen gearbeitet – kein „klassischer Schulunterricht“.
Ja. Für Alkohol, Drogen, Probeführerschein oder andere Delikte gibt es eigene Programme.
Ja. Das Institut stellt eine Teilnahmebestätigung aus, die du bei der Behörde vorlegst.
Wichtig ist die aktive Teilnahme. Bei massiven Problemen kann das Institut zusätzliche Maßnahmen empfehlen.
Je nach Programm meist zwischen 380 und 500 Euro. Die genauen Kosten teilt dir das Institut mit.
In der Regel nicht. Die Kosten müssen normalerweise privat getragen werden.
Teilweise ja (z. B. Englisch, BKS, Türkisch). In Wien 1210 beraten wir dich, welche Institute mehrsprachige Gruppen anbieten.
Dann bekommst du die Lenkberechtigung nicht zurück – auch wenn die Entzugsdauer schon vorbei ist.
Ja, aber nur in Absprache mit dem Institut. Häufige Verspätungen oder Fernbleiben können als Nichtteilnahme gelten.
Bescheid der Behörde, Ausweis, oft der Strafbescheid und deine Kontaktdaten. Manche Institute fragen auch nach medizinischen Befunden.
Nicht immer. Oft brauchst du zusätzlich ein amtsärztliches Gutachten oder eine verkehrspsychologische Untersuchung.
Nachschulung = Kurs in der Gruppe. Verkehrspsychologische Untersuchung = Einzelbegutachtung, bei der deine Eignung beurteilt wird.
Wir erklären dir den Behördenweg, helfen bei der Kontaktaufnahme mit anerkannten Instituten und planen mit dir den Weg zurück zum Führerschein.
Ruhe bewahren, Bescheid genau lesen und einen Beratungstermin vereinbaren. In 1210 Wien – Strebersdorf sind wir bei WIVUS gerne für dich da.
Du hast Post von der Behörde bekommen oder dein Führerschein wurde entzogen?
Wir erklären dir deinen Bescheid, unterstützen dich bei Nachschulung, MPU & Wiedererteilung – direkt in 1210 Wien – Strebersdorf.
Diskret. Verständlich. Praxisnah. WIVUS – deine Fahrschule in 1210 Wien.