Wenn ein Kind im Auto nicht richtig gesichert ist – falscher Kindersitz, kein Gurt, falsche Sitzrichtung oder gar keine Sicherung – gilt das in Österreich als schweres Verkehrsdelikt.
Die Folgen können ernst sein: hohe Strafe, Vormerkung, Führerscheinmaßnahmen und in bestimmten Fällen sogar eine verpflichtende Nachschulung.
Hier findest du die 30 wichtigsten Fragen & Antworten speziell zum Thema Kindersicherung, Nachschulung, Strafen und behördliche Konsequenzen – klar erklärt, verständlich und direkt relevant für Wien 1210 (Strebersdorf / Floridsdorf).
Wenn ein Kind nicht altersgerecht gesichert ist – z. B. ohne Kindersitz, ohne Gurt oder in der falschen Sitzposition.
Weil Kinder im Auto extrem verletzlich sind. Fehlende Sicherung zählt zu den gefährlichsten Verstößen im Alltag.
Ja. Besonders wenn eine Gefährdung vorlag oder das Kind vollständig ungesichert war.
Das entscheidet die Behörde. Bei groben Fehlern oder Wiederholung: ja.
100–200 € Regelsatz, bei Gefährdung oder mehreren Kindern deutlich mehr.
Ja. Fehlende Kindersicherung ist ein klassisches Vormerkdelikt im Führerschein-Vormerksystem.
Du bekommst eine behördliche „gelbe Karte“. Bei mehreren Vormerkdelikten folgen Maßnahmen.
Nein – aber in der Praxis sehr oft, wenn das Kind stark gefährdet war.
Die Strafe steigt, und die Wahrscheinlichkeit einer Nachschulung oder Untersuchung erhöht sich deutlich.
Ja – aber nur mit passendem Kindersitz. Rückwärtsgerichtet nur bei deaktiviertem Airbag.
Bis 14 Jahre und unter 135 cm Körpergröße. Danach reicht der Gurt.
Das gilt als besonders gravierender Verstoß. Nachschulung ist fast immer wahrscheinlich.
Ja. Bei akuter Gefährdung kann sofort eine Führerscheinmaßnahme eingeleitet werden.
Die Führerscheinbehörde – NICHT die Polizei.
Innerhalb der im Bescheid festgelegten Frist, meist 2–4 Monate.
Meist „Verkehrsauffälligkeit / riskantes Verhalten“ oder eine besondere Aufbauseminar-Gruppe.
Nein, aber deine Situation wird in der Gruppe behandelt.
Meist zwischen 380 und 500 €.
Manchmal ja – z. B. eine verkehrspsychologische Beratung, wenn die Behörde Zweifel an der Einsicht hat.
Nur in extremen Fällen (akute Gefährdung). Normalerweise gibt es zuerst eine Strafverfügung + Nachschulung.
Die Behörde kann deinen Führerschein entziehen oder nicht zurückgeben.
Ja. Wir erklären dir alles verständlich und begleiten dich Schritt für Schritt.
Teilweise ja – z. B. Stresssituationen. Aber bei Kindersicherung ist die Behörde streng.
Nein. Viele Nachschulungsstellen bieten Unterstützung in mehreren Sprachen.
Entscheidend ist IMMER der Bescheid der Behörde – nicht die Aussage der Polizei.
Ja. Falsch montiert, zu locker, ungeeignete Größe, oder Gurt falsch geführt → trotzdem Delikt.
Kind wird nicht richtig angeschnallt oder sitzt im falschen Sitz (z. B. zu klein/zu groß).
Ja, aber die Erfolgsquote ist gering. Entscheidungen sind meist eindeutig.
Ja – aber nur, wenn du keinen beruflichen Führerschein brauchst. Weiters gibt es manchmal Ausnahmen, z. B. „berufliche Notwendigkeit“. (Einzelfall!)
Wir erklären den gesamten Behördenweg, prüfen deinen Bescheid, helfen bei der Buchung der Nachschulung und begleiten dich bis zur Wiedererteilung.
Du hast eine Strafe oder einen Bescheid wegen fehlender Kindersicherung bekommen? Wir erklären dir deine nächsten Schritte – schnell, verständlich und diskret.
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