Ja, ein Fahrschulwechsel ist in Österreich jederzeit möglich – ohne Wartefristen oder zusätzliche Behördenwege.
Nein, alle absolvierten Theorieeinheiten, Fahrstunden und Prüfungen bleiben vollständig gültig.
Ja, die neue Fahrschule übernimmt alle registrierten Theorieeinheiten aus der Führerscheindatenbank.
Ja, solange sie korrekt erfasst wurden, bleiben alle bisher gefahrenen Stunden gültig.
Die Fahrschule ist verpflichtet, Ausbildungsnachweise auszustellen. Bei Problemen unterstützen wir Sie gerne.
Ja, ein Wechsel ist jederzeit möglich – auch direkt nach einer nicht bestandenen Prüfung.
Bei WIVUS meist sofort, da wir kurze Wartezeiten und klare Terminplanung haben.
Nur für Ausbildungsteile, die noch offen oder zusätzlich benötigt werden. Der Wechsel selbst ist kostenlos.
Ja, die Theorieprüfung ist personenbezogen und bleibt gültig – unabhängig von der Fahrschule.
Das ist einer der häufigsten Gründe für einen Wechsel. WIVUS übernimmt sofort weiter.
Ja, laufende L17-Ausbildungen können problemlos fortgesetzt werden.
Ja, die neue Fahrschule kann die Prüfung erneut einreichen.
In der Regel nur wenige Minuten, sobald die Unterlagen vorhanden sind.
Nein, eine schriftliche Abmeldung per Mail reicht aus.
Ja, persönliche Gründe sind ein legitimer Grund für einen Fahrschulwechsel.
Ja, wir nutzen regionale Prüfungsstrecken im 21. Bezirk und klare Abläufe.
Nur die Ausbildungsbestätigung der alten Fahrschule, einen Ausweis und gegebenenfalls das ärztliche Gutachten.
Ja, die bestandene Theorieprüfung bleibt gültig und wird übernommen.
Nein, der Wechsel betrifft nur die Fahrschule – nicht den Behördenweg.
Ja, wir übernehmen alle laufenden Ausbildungen, inklusive B, A, BE, Code 96, C, CE und C95.