Fragen und Antworten Fahrschulwechsel Fahrschule WIVUS 1210 Wien Strebersdorf, Floridasdorf

Häufige Fragen zum Fahrschulwechsel

 

1. Kann ich meine Fahrschule jederzeit wechseln?

Ja, ein Fahrschulwechsel ist in Österreich jederzeit möglich – ohne Wartefristen oder zusätzliche Behördenwege.

2. Muss ich nach dem Wechsel von vorne beginnen?

Nein, alle absolvierten Theorieeinheiten, Fahrstunden und Prüfungen bleiben vollständig gültig.

3. Bleiben meine Theorieeinheiten beim Wechsel erhalten?

Ja, die neue Fahrschule übernimmt alle registrierten Theorieeinheiten aus der Führerscheindatenbank.

4. Werden meine bisherigen Fahrstunden angerechnet?

Ja, solange sie korrekt erfasst wurden, bleiben alle bisher gefahrenen Stunden gültig.

5. Was tun, wenn die alte Fahrschule keine Bestätigung ausstellt?

Die Fahrschule ist verpflichtet, Ausbildungsnachweise auszustellen. Bei Problemen unterstützen wir Sie gerne.

6. Kann ich nach einer nicht bestandenen Prüfung wechseln?

Ja, ein Wechsel ist jederzeit möglich – auch direkt nach einer nicht bestandenen Prüfung.

7. Wie schnell kann ich nach dem Wechsel weitermachen?

Bei WIVUS meist sofort, da wir kurze Wartezeiten und klare Terminplanung haben.

8. Entstehen zusätzliche Kosten beim Wechsel?

Nur für Ausbildungsteile, die noch offen oder zusätzlich benötigt werden. Der Wechsel selbst ist kostenlos.

9. Kann ich während einer laufenden Theorieprüfung wechseln?

Ja, die Theorieprüfung ist personenbezogen und bleibt gültig – unabhängig von der Fahrschule.

10. Was, wenn meine alte Fahrschule keine Fahrstunden mehr anbietet?

Das ist einer der häufigsten Gründe für einen Wechsel. WIVUS übernimmt sofort weiter.

11. Übernimmt WIVUS auch L17-Ausbildungen?

Ja, laufende L17-Ausbildungen können problemlos fortgesetzt werden.

12. Kann ich wechseln, wenn ich bereits zur praktischen Prüfung angemeldet bin?

Ja, die neue Fahrschule kann die Prüfung erneut einreichen.

13. Wie lange dauert der gesamte Wechselprozess?

In der Regel nur wenige Minuten, sobald die Unterlagen vorhanden sind.

14. Muss ich die alte Fahrschule persönlich kündigen?

Nein, eine schriftliche Abmeldung per Mail reicht aus.

15. Kann ich wechseln, wenn ich mit dem Fahrlehrer nicht zufrieden bin?

Ja, persönliche Gründe sind ein legitimer Grund für einen Fahrschulwechsel.

16. Kann WIVUS schnellere Prüfungstermine organisieren?

Ja, wir nutzen regionale Prüfungsstrecken im 21. Bezirk und klare Abläufe.

17. Welche Dokumente benötige ich für den Wechsel?

Nur die Ausbildungsbestätigung der alten Fahrschule, einen Ausweis und gegebenenfalls das ärztliche Gutachten.

18. Kann ich wechseln, wenn ich die Theorieprüfung bereits bestanden habe?

Ja, die bestandene Theorieprüfung bleibt gültig und wird übernommen.

19. Muss ich erneute Gebühren beim Amt bezahlen?

Nein, der Wechsel betrifft nur die Fahrschule – nicht den Behördenweg.

20. Übernimmt WIVUS auch C, CE und C95 Ausbildungen?

Ja, wir übernehmen alle laufenden Ausbildungen, inklusive B, A, BE, Code 96, C, CE und C95.