BL17 bedeutet „Begleitendes Lernen ab 17“. Du beginnst ab 15½ Jahren mit der Ausbildung in der Fahrschule und darfst ab 17 Jahren die praktische Fahrprüfung machen.
Der Ausbildungsstart ist ab 15½ Jahren möglich. Die praktische Fahrprüfung darfst du dann ab deinem 17. Geburtstag absolvieren.
Ein Begleiter muss mindestens 25 Jahre alt sein, seit 7 Jahren einen Führerschein B besitzen und in den letzten 3 Jahren keine schweren Verkehrsverstöße begangen haben.
Du benötigst 12 gesetzliche Fahrlektionen + 3 Perfektionsfahrten + Kontrollfahrten. Zusätzlich musst du verpflichtende Übungsfahrten mit deiner Begleitperson absolvieren.
Es sind mindestens 3.000 km an Übungsfahrten erforderlich. Diese werden in einem Fahrtenbuch dokumentiert.
Selbstständig fahren darfst du erst nach bestandener Fahrprüfung – also ab deinem 17. Geburtstag, sobald du den vorläufigen Führerschein erhältst.
Ja. Die PC-Theorieprüfung ist verpflichtend. Du kannst sie bereits vor dem 17. Geburtstag ablegen.
Die Prüfung entspricht der normalen B-Führerscheinprüfung: Fahrzeugkontrolle, Fahrmanöver, Stadtverkehr und Sicherheitsfragen. Die Prüfung dauert ca. 25–30 Minuten.
Die Preise findest du immer aktuell hier:
www.fahrschule-wivus.at/preise. Ratenzahlung ist möglich.
Ja, du kannst mehrere Begleitpersonen angeben. Jede Person muss aber die Voraussetzungen erfüllen und eine kurze Einschulung in der Fahrschule absolvieren.