B L17 Führerschein – Früh beginnen, früher fahren! (L17 Ausbildung Wien)
Mit der L17-Ausbildung kannst du in Österreich besonders früh mit deiner Führerscheinausbildung starten. Die Fahrschule WIVUS in 1210 Wien begleitet dich
sicher durch alle Schritte – von den ersten Unterrichtseinheiten bis zur Praxisprüfung mit 17 Jahren.
Der L17-Führerschein ist ideal für Jugendliche, die möglichst früh Selbstständigkeit im Straßenverkehr erreichen möchten und sich viel Fahrpraxis aneignen wollen.
Was ist der B L17 Führerschein?
Der L17 Führerschein ist eine Form des vorgezogenen Ausbildungsbeginns. Damit kannst du ab 15 ½ Jahren mit der Ausbildung Klasse B starten und bereits ab
17 Jahren die praktische Prüfung absolvieren.
Durch die langen Begleitfahrten sammelst du mehr Erfahrung als in jeder anderen Ausbildungsform.
Mindestalter & Voraussetzungen
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Ausbildungsbeginn: ab 15 ½ Jahren
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Führerschein-Prüfung: ab 17 Jahren
- ärztliche Untersuchung
- Verkehrszuverlässigkeit (Behörde)
- Erste-Hilfe-Kurs (lebensrettende Sofortmaßnahmen)
- Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
Lenkerberechtigung – Was darfst du fahren?
Nach Abschluss der L17-Ausbildung erhältst du die volle B-Lenkberechtigung und darfst alle Fahrzeuge fahren, die in die Führerscheinklasse B fallen (bis 3.500 kg).
Ausbildung – Theorie & Praxis in der Fahrschule
📘 Theorieausbildung
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20 Unterrichtseinheiten Grundwissen
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12 UE B-spezifisches Wissen
🚗 Praxisausbildung
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12 Fahrlektionen in der Fahrschule
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Besondere Schulungseinheiten wie Autobahn, Überland & Nachtfahrt
Begleitende Ausbildungsfahrten (privates Training)
Nach Mindestschulung (Fahrstunden) in der Fahrschule beginnst du mit deinen begleitenden Ausbildungsfahrten. Diese werden mit einem eingetragenen Begleiter durchgeführt.
Vorgeschrieben sind:
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3.000 km Praxisfahrten (die Fahrten müssen im Fahrtenbuch dokumentiert werden)
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1. Beobachtungsfahrt: nach 1.000 km
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2. Beobachtungsfahrt: nach 2.000 km
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3. Beobachtungsfahrt: nach 3.000 km
- maximal 2 Begleiter pro Kandidaten sind möglich
Voraussetzungen für Begleitpersonen:
Damit jemand als Begleitperson zugelassen wird, muss die Person:
- muss die Ausbildung unentgeltlich durchführen
- mindestens 25 Jahre alt sein
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mindestens 7 Jahre ununterbrochen im Besitz der Klasse B sein
- in den letzten 3 Jahren keine schweren Verkehrsverstöße begangen haben
- während der Ausbildungsfahrten vorne im Fahrzeug sitzen
- eine maximale Alkoholgrenze von 0,1 Promille einhalten (für Begleitpersonen gilt eine strengere
Regelung als für andere LenkerInnen)
Prüfung – Theorie & Praxis
📝 Theorieprüfung
- am Computer in der Fahrschule
- Fragen aus Grundwissen + B-spezifisches Wissen
🚗 Praktische Fahrprüfung
- Technische Fragen & Fahrzeugkontrolle
- Manöver & Parken
- Stadtverkehr, Landstraße & Autobahn
- Verkehrsbeobachtung & Fahrsicherheit
- Feedback zu den in der Prüfung erlebten Situationen
Probezeit beim L17 Führerschein
Die Probezeit beträgt 4 Jahre ab der erstmaligen Erteilung einer Klassen-BL17-Lenkberechtigung.
Die Probezeit beträgt 3 Jahre ab der erstmaligen Erteilung einer Klassen-B- Vollausbildung-Lenkberechtigung.
Mehrphasenausbildung für L17
Nach dem Erwerb des L17-Führerscheins musst du folgende Module absolvieren:
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1. Perfektionsfahrt entfällt
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Fahrsicherheitstraining + verkehrspsychologisches Gespräch (4-9 Monate nach der Fahrprüfung)
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2. Perfektionsfahrt (6-12 Monate nach der Prüfung aber frühestens 2 Monate nach dem Sicherheitstraining)
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📱 0699 19 74 74 99
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