Voraussetzungen:
Geistige und körperliche Reife
Mindestalter erreicht (falls nicht, ist eine Einverständniserklärung der Eltern vorgeschrieben)
Überprüfung der gesundheitlichen Eignung (ärztliche Untersuchung) ab 20 Jahren verpflichtend
Verkehrszuverlässigkeit (überprüft die Behörde)
Erste-Hilfe-Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen ab 20 Jahren verpflichtend
Theorie- und Praxis-Ausbildung
Mindestalter
Ausbildungsbeginn frühestens ab 2 Monate vor dem 15. Geburtstag
Unter 16 Jahren: Einwilligung eines Erziehungsberechtigten
Führerschein ab dem 15. Geburtstag
Lenkerberechtigung für
Mopeds mit max. 50 ccm Hubraum und
max. 45 km/h Bauartgeschwindigkeit sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge, „rotes Taferl“
Ausbildung
Theorieausbildung in 6 Unterrichtseinheiten "AM"
Fahrausbildung in 8 Fahrlektionen
Prüfung
Theorieprüfung am Computer;
Keine Fahrprüfung, aber „Nachweis ausreichender Fahrzeugbeherrschung“
Keine Probezeit
Keine Mehrphasenausbildung
Eine Ausbildung für die Klasse „Am“ wird bei keiner anderen Ausbildung angerechnet.
Die Klasse „AM“ ist in jeder anderen Führerscheinklasse enthalten.
Erste-Hilfe-Kurs
Ab dem 20. Lebensjahr ist ein Erste-Hilfe-Kurs erforderlich
Weitere Informationen
Der Mopedführerschein gilt nur für die in der Ausbildung verwendeten Fahrzeugtyp.
Ein Mopedführerschein für einspurige Moped gilt nicht für das Lenken von vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen, dafür braucht man eine Ausbildung auf einem Leichtkraftfahrzeug.
Für die Inbetriebnahme und das Lenken von Mopeds gilt für unter 20-Jährige eine Alkoholgrenze von 0,1 Promille (statt 0,5 Promille). Alkoholgehalt des Blutes nicht mehr als 0,1 g/l (0,1 Promille) oder der Alkoholgehalt der Atemluft nicht mehr als 0,05 mg/l