Moped-Führerschein mit Führerscheincode 79.01

 

Voraussetzungen:

Geistige und körperliche Reife

Mindestalter erreicht (falls nicht, ist eine Einverständniserklärung der Eltern vorgeschrieben)

Überprüfung der gesundheitlichen Eignung (ärztliche Untersuchung) ab 20 Jahren verpflichtend 

Verkehrszuverlässigkeit (überprüft die Behörde)

 

Erste-Hilfe-Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen ab 20 Jahren verpflichtend

Theorie- und Praxis-Ausbildung

 

Mindestalter

Ausbildungsbeginn frühestens ab 2 Monate vor dem 15. Geburtstag 

Unter 16 Jahren: Einwilligung eines Erziehungsberechtigten

Führerschein ab dem 15. Geburtstag

 

Lenkerberechtigung für

Mopeds mit max. 50 ccm Hubraum und

max. 45 km/h Bauartgeschwindigkeit sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge, „rotes Taferl“

 

Ausbildung

Theorieausbildung in 6 Unterrichtseinheiten "AM"

Fahrausbildung in 8 Fahrlektionen

 

Prüfung

Theorieprüfung am Computer;

Keine Fahrprüfung, aber „Nachweis ausreichender Fahrzeugbeherrschung“

 

Keine Probezeit

 

Keine Mehrphasenausbildung

Eine Ausbildung für die Klasse „Am“ wird bei keiner anderen Ausbildung angerechnet.

Die Klasse „AM“ ist in jeder anderen Führerscheinklasse enthalten.

 

Erste-Hilfe-Kurs 

Ab dem 20. Lebensjahr ist ein Erste-Hilfe-Kurs erforderlich

 

Weitere Informationen

 

Der Mopedführerschein gilt nur für die in der Ausbildung verwendeten Fahrzeugtyp.

 

Ein Mopedführerschein für einspurige Moped gilt nicht für das Lenken von vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen, dafür braucht man eine Ausbildung auf einem Leichtkraftfahrzeug.

 

Für die Inbetriebnahme und das Lenken von Mopeds gilt für unter 20-Jährige eine Alkoholgrenze von 0,1 Promille (statt 0,5 Promille). Alkoholgehalt des Blutes nicht mehr als 0,1 g/l (0,1 Promille) oder der Alkoholgehalt der Atemluft nicht mehr als 0,05 mg/l