Voraussetzungen:
Geistige und körperliche Reife
Mindestalter erreicht
Überprüfung der gesundheitlichen Eignung (ärztliche Untersuchung)
Verkehrszuverlässigkeit (überprüft die Behörde)
Erste-Hilfe-Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
Theorie- und Praxis-Ausbildung
Mindestalter
Ausbildungsbeginn ab 17 1⁄2 Jahren
Führerschein ab dem 18. Geburtstag
Lenkerberechtigung für
Motorräder mit oder ohne Beiwagen – max. 35 kW (48 PS)
und max. 0,2 kW/kg Eigengewicht
Ungedrosselte Version max. doppelte Leistung
Ausbildung
Theorieausbildung in 20 Unterrichteinheiten Grundwissen (entfällt, wenn du bereits B – Schein besitzt!) und
6 Unterrichtseinheiten klassenspezifische Theorie „A“
Fahrausbildung in 14 Fahrlektionen
Prüfung
Theorieprüfung am Computer
Fahrprüfung
Probezeit
Jeder neue Führerschein (alle Führerscheinklassen, außer Klasse AM und Klasse F) ist in den ersten drei Jahren ein Probeführerschein. Im Fall einer Ausdehnung einer Lenkberechtigung auf weitere Klasse(n) beginnt die Probezeit für die neu erworbene(n) Klasse(n) nicht neuerlich zu laufen. Das heißt du hast die Probezeit nur einmal für drei Jahre
Mehrphasenausbildung für „A2“
Nur bei der ersten Erteilung der Klasse „A2“: Fahrsicherheitstraining mit verkehrspsychologischem Gruppengespräch und Gefahrenwahrnehmung 2-12 Monate nach Erwerb der Lenkberechtigung und mind. 2 Monate danach eine Perfektionsfahrt (2-14 Monate)
Umstieg von „A2“ auf „A“
frühestens nach 2 Jahren Besitz der Lenkberechtigung A2
Mehrphasenausbildung muss absolviert worden sein
du musst dann entweder eine praktische Fahrprüfung auf einem Motorrad der Klasse A erfolgreich abgelegen oder
eine praktische Ausbildung auf einem Motorrad der Klasse A im Ausmaß von 7 Unterrichtseinheiten absolvieren