Voraussetzungen:
Geistige und körperliche Reife
Mindestalter erreicht
Überprüfung der gesundheitlichen Eignung (ärztliche Untersuchung)
Verkehrszuverlässigkeit (überprüft die Behörde)
Erste-Hilfe-Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
Theorie- und Praxis-Ausbildung
Mindestalter
Ausbildungsbeginn mit 15 1⁄2 Jahren
Führerschein ab dem 16. Geburtstag
Lenkerberechtigung für
Motorräder mit oder ohne Beiwagen;
max. 125 ccm, max. 11 kW (15 PS) und max. 0,1 kW/kg Eigengewicht
sowie dreirädrige Kfz bis 15 kW (20 PS)
Ausbildung
Theorieausbildung in 20 Unterrichtseinheiten "Grundwissen" und 6 Unterrichtseinheiten klassenspezifische Theorie „A“
Fahrausbildung in 14 Fahrlektionen
Prüfung
Theorieprüfung am Computer
Fahrprüfung
Probezeit
Jeder neue Führerschein (alle Führerscheinklassen, außer Klasse AM und Klasse F) ist in den ersten drei Jahren ein Probeführerschein
Bei Klasse A1 dauert die Probezeit jedenfalls bis zum 21. Geburtstag
Mehrphasenausbildung für „A1“
Fahrsicherheitstraining mit verkehrspsychologischem Gruppengespräch und Gefahrenwahrnehmung 2-12 Monate nach Erwerb der Lenkberechtigung
Mind. 2 Monate danach eine Perfektionsfahrt (2-14 Monate)
Umstieg von „A1“ auf „A2“
frühestens nach 2 Jahren Besitz der Lenkberechtigung A1
Mehrphasenausbildung muss absolviert worden sein
du musst dann entweder eine praktische Fahrprüfung auf einem Motorrad der Klasse A2 erfolgreich abgelegen oder
eine praktische Ausbildung auf einem Motorrad der Klasse A2 im Ausmaß von 7 Unterrichtseinheiten absolvieren
Umstieg von „A1“ auf „A“
Nach vier Jahren Besitz von A1 und absolvierter Mehrphasenausbildung
du musst dann entweder eine praktische Fahrprüfung auf einem Motorrad der Klasse A erfolgreich abgelegen oder
eine praktische Ausbildung auf einem Motorrad der Klasse A im Ausmaß von 7 Unterrichtseinheiten absolvieren