Führerschein A:

 

Voraussetzungen:

Geistige und körperliche Reife

Mindestalter erreicht 

Überprüfung der gesundheitlichen Eignung (ärztliche Untersuchung) 

Verkehrszuverlässigkeit (überprüft die Behörde)

 

Erste-Hilfe-Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen

Theorie- und Praxis-Ausbildung

 

Mindestalter

Ausbildungsbeginn ab 23 1⁄2 Jahren

Direkteinstieg ohne Vorbesitz von „A2“

Führerschein ab dem 24. Geburtstag

 

Lenkerberechtigung für

Alle Motorräder mit oder ohne Beiwagen

und dreirädrige Kfz über 15 kW (20 PS)

 

Ausbildung

Theorieausbildung in 20 Unterrichteinheiten Grundwissen (entfällt, wenn du bereits B – Schein besitzt!) und

6 Unterrichtseinheiten klassenspezifische Theorie „A“

Fahrausbildung in 14 Lektionen

(ab 39. Geburtstag 16 Fahrlektionen)

 

Prüfung

Theorieprüfung am Computer

Fahrprüfung

 

Probezeit

Wurde zuvor keine andere Führerscheinklasse (außer „AM“ oder F) besessen, beträgt die Probezeit 3 Jahre

 

Mehrphasenausbildung für „A“

Nur bei der ersten Erteilung einer der Klassen „A1“, „A2“, oder „A“: Fahrsicherheitstraining mit verkehrspsychologischem Gruppengespräch und Gefahrenwahrnehmung 2-12 Monate nach Erwerb der Lenkberechtigung und mind. 2 Monate danach eine Perfektionsfahrt (2-14 Monate)