Voraussetzungen:
Geistige und körperliche Reife
Mindestalter erreicht
Überprüfung der gesundheitlichen Eignung (ärztliche Untersuchung)
Verkehrszuverlässigkeit (überprüft die Behörde)
Erste-Hilfe-Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
Theorie- und Praxis-Ausbildung
Mindestalter
Ausbildungsbeginn ab 23 1⁄2 Jahren
Direkteinstieg ohne Vorbesitz von „A2“
Führerschein ab dem 24. Geburtstag
Lenkerberechtigung für
Alle Motorräder mit oder ohne Beiwagen
und dreirädrige Kfz über 15 kW (20 PS)
Ausbildung
Theorieausbildung in 20 Unterrichteinheiten Grundwissen (entfällt, wenn du bereits B – Schein besitzt!) und
6 Unterrichtseinheiten klassenspezifische Theorie „A“
Fahrausbildung in 14 Lektionen
(ab 39. Geburtstag 16 Fahrlektionen)
Prüfung
Theorieprüfung am Computer
Fahrprüfung
Probezeit
Wurde zuvor keine andere Führerscheinklasse (außer „AM“ oder F) besessen, beträgt die Probezeit 3 Jahre
Mehrphasenausbildung für „A“
Nur bei der ersten Erteilung einer der Klassen „A1“, „A2“, oder „A“: Fahrsicherheitstraining mit verkehrspsychologischem Gruppengespräch und Gefahrenwahrnehmung 2-12 Monate nach Erwerb der Lenkberechtigung und mind. 2 Monate danach eine Perfektionsfahrt (2-14 Monate)