Führerschein CE:

 

Voraussetzungen:

Geistige und körperliche Reife

Mindestalter erreicht 

Überprüfung der gesundheitlichen Eignung (ärztliche sowie augenärztliche Untersuchung) 

Verkehrszuverlässigkeit (überprüft die Behörde)

 

Besitz der Klasse B (Kombination von B und CE Ausbildung möglich)

 

Erste-Hilfe-Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen

Theorie- und Praxis-Ausbildung

 

Mindestalter

Ausbildungsbeginn ab 20 ½ Jahren

Führerschein ab dem 21. Geburtstag

 

Lenkberechtigung für

Kraftwägen für die Klasse C und einen Anhänger oder Sattelanhänger mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, wenn die höchste zulässige Gesamtmasse 12 Tonnen nicht übersteigt

Mit der Lenkberechtigung CE erhält man automatisch auch die Lenkberechtigung für BE, C1E und DE falls die Lenkberechtigung für die Klasse D vorhanden ist

 

Ausbildung

10 Unterrichtseinheiten klassenspezifische Theorie „C“

6 Unterrichtseinheiten klassenspezifische Theorie „CE“

Fahrausbildung in 10 Fahrlektionen

davon 6 C, 4 CE

 

Prüfung

Theorieprüfung am Computer

Fahrprüfung

 

Keine Probezeit

Es gibt keine Probezeit. (Ausnahme: B und CE Führerschein werden kombiniert gemacht, die Probezeit beträgt hierbei 3 Jahre)

 

Keine Mehrphasenausbildung 

 

Sonstiges

Führerscheinklassen C1/C sowie D1/D müssen alle 5 Jahre verlängert werden, Diese Frist verkürzt sich nach dem 60. Lebensjahr auf 2 Jahre.

Für jede Verlängerung ist ein ärztliches Gutachten notwendig! 

Parallel dazu müssen alle Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer, die gewerblich einen LKW über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht oder einen Omnibus mit mehr als 8 Fahrgastplätzen fahren, alle 5 Jahre eine Weiterbildung in Code C95 bzw., Code D95 absolvieren.