Führerschein CE:

 

CE Führerschein – LKW mit Anhänger (unveränderte Originalinformationen)

Voraussetzungen

  • Geistige und körperliche Reife
  • Mindestalter erreicht
  • Ärztliche sowie augenärztliche Untersuchung
  • Verkehrszuverlässigkeit (überprüft durch die Behörde)
  • Besitz der Klasse B (Kombi-Ausbildung B + CE möglich)
  • Erste-Hilfe-Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
  • Theorie- und Praxis-Ausbildung

Mindestalter

  • Ausbildungsbeginn ab 20 ½ Jahren
  • Führerschein ab dem 21. Geburtstag

Ein früherer Ausbildungsbeginn ab 17 ½ Jahren (Führerschein ab 18) ist möglich bei:

  • Fahrerqualifizierungsnachweis
  • Abschluss des Lehrberufs „Berufskraftfahrer/in“
  • Fahrzeugverwendung für Feuerwehr, Streitkräfte oder öffentliche Ordnung

Lenkberechtigung für CE

Kraftwägen der Klasse C mit einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, wenn die höchste zulässige Gesamtmasse 12 Tonnen nicht übersteigt.

Zusätzlich inkludiert:

  • BE
  • C1E
  • DE (falls Klasse D vorhanden)

Ausbildung

  • 10 Unterrichtseinheiten Theorie „C“
  • 6 Unterrichtseinheiten Theorie „CE“
  • Fahrausbildung: 10 Fahrlektionen (6 C + 4 CE)

Prüfung

  • Theorieprüfung am Computer
  • Praktische Fahrprüfung

Probezeit

Keine Probezeit. Ausnahme: Wird B zusammen mit CE gemacht, gilt die 3-jährige Probezeit der Klasse B.

Mehrphasenausbildung

Für CE ist keine Mehrphase erforderlich.

Sonstiges

  • C1/C und D1/D müssen alle 5 Jahre verlängert werden
  • Ab 60 Jahren: Verlängerung alle 2 Jahre
  • Ärztliches Gutachten für jede Verlängerung notwendig
  • Gewerbliche Fahrer müssen alle 5 Jahre die Weiterbildung C95 / D95 absolvieren