CE Führerschein – LKW mit Anhänger (unveränderte Originalinformationen)
Voraussetzungen
- Geistige und körperliche Reife
- Mindestalter erreicht
- Ärztliche sowie augenärztliche Untersuchung
- Verkehrszuverlässigkeit (überprüft durch die Behörde)
- Besitz der Klasse B (Kombi-Ausbildung B + CE möglich)
- Erste-Hilfe-Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
- Theorie- und Praxis-Ausbildung
Mindestalter
- Ausbildungsbeginn ab 20 ½ Jahren
- Führerschein ab dem 21. Geburtstag
Ein früherer Ausbildungsbeginn ab 17 ½ Jahren (Führerschein ab 18) ist möglich bei:
- Fahrerqualifizierungsnachweis
- Abschluss des Lehrberufs „Berufskraftfahrer/in“
- Fahrzeugverwendung für Feuerwehr, Streitkräfte oder öffentliche Ordnung
Lenkberechtigung für CE
Kraftwägen der Klasse C mit einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, wenn die höchste zulässige Gesamtmasse 12 Tonnen nicht
übersteigt.
Zusätzlich inkludiert:
- BE
- C1E
- DE (falls Klasse D vorhanden)
Ausbildung
- 10 Unterrichtseinheiten Theorie „C“
- 6 Unterrichtseinheiten Theorie „CE“
- Fahrausbildung: 10 Fahrlektionen (6 C + 4 CE)
Prüfung
- Theorieprüfung am Computer
- Praktische Fahrprüfung
Probezeit
Keine Probezeit. Ausnahme: Wird B zusammen mit CE gemacht, gilt die 3-jährige Probezeit der Klasse B.
Mehrphasenausbildung
Für CE ist keine Mehrphase erforderlich.
Sonstiges
- C1/C und D1/D müssen alle 5 Jahre verlängert werden
- Ab 60 Jahren: Verlängerung alle 2 Jahre
- Ärztliches Gutachten für jede Verlängerung notwendig
- Gewerbliche Fahrer müssen alle 5 Jahre die Weiterbildung C95 / D95 absolvieren