Mindestalter
Abgelaufene Probezeit und 5 Jahre ununterbrochener
Besitz der Klasse „B“
Lenkerberechtigung für
Krafträder mit max. 125 ccm Hubraum, max. 11 kW (15 PS) und max. 0,1 kW/kg Eigengewicht
Ausbildung
Keine Theorieausbildung
Fahrausbildung in 6 Lektionen
Prüfung
Keine Theorieprüfung
Keine Fahrprüfung
Keine Probezeit
Keine Mehrphasenausbildung
Nach zwei Jahren Besitz des „Code 111“ werden 6 Fahrlektionen beim Erwerb von „A1“ angerechnet
In diesem Fall müssen Sie dann anstatt 14 Praxisstunden nur mehr 8 Fahrstunden fahren
Beim Erwerb der Klassen „A2“ oder „A“ darf die Ausbildung „Code 111“ nicht angerechnet werden.
Das ist aber nur dann interessant, wenn Sie mit Ihren 125 Motorrädern ins Ausland fahren wollen
Wenn nicht, können Sie genauso gut mit Ihrem Code 111 weiterfahren