Führerschein D1:

 

Voraussetzungen:

Geistige und körperliche Reife

Mindestalter erreicht 

Überprüfung der gesundheitlichen Eignung (ärztliche sowie augenärztliche Untersuchung) 

Verkehrspsychologisches Screening 

Verkehrszuverlässigkeit (überprüft die Behörde)

 

Besitz der Klasse B (Kombination von B und D1 Ausbildung möglich)

 

Erste-Hilfe-Kurs (Erste-Hilfe-Grundkurs) im Ausmaß von 16 Stunden

Theorie- und Praxis-Ausbildung

 

Mindestalter

Ausbildungsbeginn ab 20 ½ Jahren (Führerschein mit 21 Jahren)

 

Lenkberechtigung für

Kraftwägen mit maximal 16 Plätzen für Personenbeförderung (Lenkerplatz ausgenommen) und einer maximalen Gesamtlänge von 8 Metern

 

Ausbildung

12 Unterrichtseinheiten klassenspezifische Theorie „D1“

Fahrausbildung in 8 Fahrlektionen

 

Prüfung

Theorieprüfung am Computer

Fahrprüfung

 

Keine Probezeit

Es gibt keine Probezeit. (Ausnahme: B und D1 Führerschein werden kombiniert gemacht, die Probezeit beträgt hierbei 3 Jahre)

 

Keine Mehrphasenausbildung

 

Sonstiges

Führerscheinklassen C1/C sowie D1/D müssen alle 5 Jahre verlängert werden, Diese Frist verkürzt sich nach dem 60. Lebensjahr auf 2 Jahre.

Für jede Verlängerung ist ein ärztliches Gutachten notwendig! 

Parallel dazu müssen alle Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer, die gewerblich einen LKW über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht oder einen Omnibus mit mehr als 8 Fahrgastplätzen fahren, alle 5 Jahre eine Weiterbildung in Code C95 bzw., Code D95 absolvieren.