Führerschein D:

 

Voraussetzungen:

Geistige und körperliche Reife

Mindestalter erreicht 

Überprüfung der gesundheitlichen Eignung (ärztliche sowie augenärztliche Untersuchung) 

Verkehrspsychologisches Screening 

Verkehrszuverlässigkeit (überprüft die Behörde)

Besitz der Klasse B (Kombination von B und D Ausbildung möglich)

 

Erste-Hilfe-Kurs (Erste-Hilfe-Grundkurs) im Ausmaß von 16 Stunden

Theorie- und Praxis-Ausbildung

 

Mindestalter

Ausbildungsbeginn ab 23 ½ Jahren (Führerschein mit 24 Jahren)

Unter folgenden Voraussetzungen ist ein Ausbildungsbeginn auch ab 20 1/2 (Führerschein mit 21 Jahren) möglich:        

·         Besitz eines Fahrerqualifizierungsnachweis

·          Fahrzeugnutzung für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung (Feuerwehr, Streitkräfte etc.)

·         Fahrzeuge die nach Reparatur- und Wartungsarbeiten  für Probefahrten auf der Straße genutzt werden

 

Lenkberechtigung für

Kraftwägen und Sonderkraftfahrzeuge mit mehr als 9 Sitzplätzen für Personenbeförderung

 

Ausbildung

12 Unterrichtseinheiten klassenspezifische Theorie „D“

Fahrausbildung in 8 Fahrlektionen

 

Prüfung

Theorieprüfung am Computer

Fahrprüfung

 

Keine Probezeit

Es gibt keine Probezeit. (Ausnahme: B und D Führerschein werden kombiniert gemacht, die Probezeit beträgt hierbei 3 Jahre)

 

Keine Mehrphasenausbildung

 

Sonstiges

Führerscheinklassen C1/C sowie D1/D müssen alle 5 Jahre verlängert werden. Diese Frist verkürzt sich nach dem 60. Lebensjahr auf 2 Jahre.

Für jede Verlängerung ist ein ärztliches Gutachten notwendig! 

Parallel dazu müssen alle Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer, die gewerblich einen LKW über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht oder einen Omnibus mit mehr als 8 Fahrgastplätzen fahren, alle 5 Jahre eine Weiterbildung in Code C95 bzw., Code D95 absolvieren.