ANGSTLOS FAHREN

Es ist uns eine besondere Freude, Ihnen unser Fahrtraining-Programm „angstlos-fahren“ vorzustellen.

 

 

Unser Programm „angstlos-fahren“ richtet sich an Menschen, die den Führerschein besitzen denen es an Routine im Straßenverkehr und an Sicherheit beim Autofahren mangelt. Die aber gerne ihre eigene Sicherheit beim Autofahren erhöhen und mehr Routine beim Autofahren erreichen möchten. 

Weiterbildung für Berufskraftfahrer WIVUS

 

Bus Lenker und Lenkerinnen denen nach dem 9. September 2008 eine Lenkberechtigung für die Klassen D1 oder D erstmals erteilt wurde, haben eine Grundqualifikation nachzuweisen und von der zuständigen Behörde eines Mitgliedstaates ausgestellten Fahrerqualifizierungsnachweis mitzuführen und den Aufsichtsorganen auf Verlangen auszuhändigen.

 

Lenker von Kraftfahrzeugen für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Omnibussen, die Inhaber eines Fahrerqualifizierungsnachweises sind, müssen entweder alle fünf Jahre vor Ablauf der Gültigkeitsdauer des Fahrerqualifizierungsnachweises oder - wenn die Gültigkeitsdauer bereits abgelaufen ist - vor einer Wiederaufnahme der Tätigkeit eine Weiterbildung nachweisen.

 

LKW Lenker und Lenkerinnen denen nach dem 9. September 2009 eine Lenkberechtigung für die Klassen C1 oder C erstmals erteilt wurde,  haben eine Grundqualifikation nachzuweisen und von der zuständigen Behörde eines Mitgliedstaates ausgestellten Fahrerqualifizierungsnachweis mitzuführen und den Aufsichtsorganen auf Verlangen auszuhändigen.

 

Lenker von Kraftfahrzeugen Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen des Straßenverkehrs oder solchen mit Anhängern, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte insgesamt 3 500 kg übersteigt, durch Beförderungsunternehmen, die Inhaber eines Fahrerqualifizierungsnachweises sind, müssen entweder alle fünf Jahre vor Ablauf der Gültigkeitsdauer des Fahrerqualifizierungsnachweises oder  wenn die Gültigkeitsdauer bereits abgelaufen ist vor einer Wiederaufnahme der Tätigkeit eine Weiterbildung nachweisen.