Führerschein A1:

 

Voraussetzungen:

Geistige und körperliche Reife

Mindestalter erreicht 

Überprüfung der gesundheitlichen Eignung (ärztliche Untersuchung) 

Verkehrszuverlässigkeit (überprüft die Behörde)

 

Erste-Hilfe-Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen

Theorie- und Praxis-Ausbildung

 

Mindestalter

Ausbildungsbeginn mit 15 1⁄2 Jahren

Führerschein ab dem 16. Geburtstag

 

Lenkerberechtigung für

Motorräder mit oder ohne Beiwagen;

max. 125 ccm, max. 11 kW (15 PS) und max. 0,1 kW/kg Eigengewicht

sowie dreirädrige Kfz bis 15 kW (20 PS)

 

Ausbildung

Theorieausbildung in 20 Unterrichtseinheiten "Grundwissen" und 6 Unterrichtseinheiten klassenspezifische Theorie „A“

Fahrausbildung in 14 Fahrlektionen

 

Prüfung

Theorieprüfung am Computer

Fahrprüfung

 

Probezeit

Jeder neue Führerschein (alle Führerscheinklassen, außer Klasse AM und Klasse F) ist in den ersten drei Jahren ein Probeführerschein

Bei Klasse A1 dauert die Probezeit jedenfalls bis zum 21. Geburtstag

 

Mehrphasenausbildung für „A1“

Fahrsicherheitstraining mit verkehrspsychologischem Gruppengespräch und Gefahrenwahrnehmung 2-12 Monate nach Erwerb der Lenkberechtigung

Mind. 2 Monate danach eine Perfektionsfahrt (2-14 Monate)

 

Umstieg von „A1“ auf „A2“

frühestens nach 2 Jahren Besitz der Lenkberechtigung A1

Mehrphasenausbildung muss absolviert worden sein

du musst dann entweder eine praktische Fahrprüfung auf einem Motorrad der Klasse A2 erfolgreich abgelegen oder

eine praktische Ausbildung auf einem Motorrad der Klasse A2 im Ausmaß von 7 Unterrichtseinheiten absolvieren

 

Umstieg von „A1“ auf „A“

Nach vier Jahren Besitz von A1 und absolvierter Mehrphasenausbildung

du musst dann entweder eine praktische Fahrprüfung auf einem Motorrad der Klasse A erfolgreich abgelegen oder

eine praktische Ausbildung auf einem Motorrad der Klasse A im Ausmaß von 7 Unterrichtseinheiten absolvieren